Im Umweltbereich stellen der Boden und das Grundwasser wichtige Schutzgüter dar.
Die im Alltag häufig durch Umgang mit boden- und grundwassergefährdenden Stoffen entstanden Verunreinigungen sind meisten verborgen im Untergrund und werden erst bei Grundstückaufgaben bzw. Neu- oder Umbauten im privaten wie industriellen Sektor festgestellt. Unser Partnerbüro TEWICO GmbH u. Co. KG beschäftigt sich bereits seit den 1960er Jahren mit der Erkundung und Sanierung von derartigen Schadensfällen. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen sind umfangreiche Kenntnisse erforderlich um eine exakte Aussage zu ermöglichen. Dazu gehört auch der Einsatz von modernen Untersuchungstechniken bei der Erkundung und moderner Sanierungstechnik im Hinblick auf Kostenoptimierung.

Wichtig ist uns auch die Beratung von Bauherren bei Grundskäufen, da dort häufig die Risiken von möglichen Boden- und Grundwasserverunreinigungen und bei der Abfallentsorgung unterschätzt werden. Diese können dann z.T. zu einer starken Kostenerhöhung und Verzögerungen im Bauablauf führen. Im Extremfall kann dadurch auch die Nutzung des Grundstücks stark eingeschränkt werden.

Welche Qualifikationen können wir Ihnen bieten?

Im Hinblick auf die hohen Anforderungen dieses Arbeitsfeldes können wir Ihnen die Mitarbeit von Geologen und Ingenieuren in diesem Bereich anbieten. Zusätzlich bietet unser Büro die Mitarbeit eines gemäß §18 BBodSchG zugelassen Sachverständigen, um einen hohen Qualitätsstandard unser Arbeit zu garantieren.

Wo liegen unsere Kompetenzen?

Wir versuchen von der ersten Kontaktaufnahme zur Klärung der Fragestellung durch unser Know-how und unsere Kompetenz dem Kunden eine zielgerichtete und kostenoptimierte Strategie zur Lösung seiner Probleme zu bieten. Dazu gehören u.a. auch die Vorbereitungen der behördliche Abstimmungen in den sehr oft langwierigen und komplexen Abstimmungsprozessen, die gerade bei aufwendigen Sanierungen des Untergrundes einschl. des Grundwasserleiters unbedingt erforderlich sind. Wichtig dabei ist auch in ausgewählten Fällen frühzeitig einen fachlichen Rechtsbeistand zur Sicherung der Rechte unsere Kunden hinzuziehen.

Unabhängig von Problemstellungen im Altlastenbereich bieten wir Ihnen noch Koordinatoren gemäß BGR 128.

Neue Pflichten für die Industrie. Der Ausgangszustandsbericht (AZB)

Durch den Ausgangszustandsbericht (AZB) wird der Zustand des Bodens und Grundwassers definiert für eine Anlage wo bestimmte gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt und freigesetzt werden können. Dieser dient dann bei der späteren Stilllegung der IED-Anlage (IED=EU-Industrieemissionsrichtlinie) in Verbindung mit dem Endzustandsbericht (EZB) als Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht nach § 5 (4) BImSchG.
Wir können prüfen für Sie, ob ein Ausgangszustandsbericht (AZB) erforderlich ist und erstellen diesen. Dazu gehört dann auch noch die Koordination der erforderlichen Arbeitsschritte und die Abstimmungen mit beteiligten Genehmigungsbehörden.